Veranstaltung: | 50. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Anträge |
Antragsteller*in: | CampusGrün FU Berlin (dort beschlossen am: 15.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.11.2024, 23:15 |
A6: Soziale Hochschulpolitik statt Personenkult und Linientreue
Antragstext
Campusgrün ist laut Satzung ein eigenständiger, grüner Hochschulverband. Sein
Ziel ist die "Vertretung studienbezogener, wirtschaftlicher, sozialer,
kultureller und politischer Belange der Studierenden". Weder sind wir bloßes
Anhängsel der Partei Bündnis 90/Die Grünen, noch ihr Wahlkampfvehikel. Vielmehr
sind wir als hochschulpolitischer Zusammenschluss die Interessensvertretung von
Studierenden. In Zeiten neoliberaler Sparpolitik und einer Orientierung an der
sogenannten politischen Mitte bedeutet das mitunter auch, dass wir diese
Interessen gegen die Regierungs-Beharrungskräfte in der Partei Bündnis 90/Die
Grünen erkämpfen müssen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Mitgliederversammlung, dass sich der
Verband Campusgrün nicht an Wahlkampfaktionen o.ä. der Grünen beteiligt und sich
ausschließlich auf grüne Hochschulpolitik konzentriert. Es bleibt die
tiefgreifende Aufgabe des Bundesvorstands, studentische Interessen an die ihm
nahestehende Partei Bündnis 90/Die Grünen heranzutragen und sich nachdrücklich
für diese einzusetzen.
Weiterhin unterstützt der Verband nicht einzelne Kandidat*innen der
Mutterpartei, sondern setzt sich vielmehr für die gesamte Breite grüner Konzepte
ein, welche in Beschlüssen der Bundesmitgliederversammlung sowie im
Grundsatzprogramm manifestiert sind.
Campusgrün versteht sich als Interessensvertretung für Studierende gegenüber
Parteien und Organisationen des links-grünen Spektrums. Dabei setzen wir uns
(auch gegen Widerstände) für studentische Belange ein und kritisieren dabei,
wenn nötig, auch Gesetzespakete, die von grünen Verantwortungsträger*innen
mitgetragen wurden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die sogenannte „BAföG-
Reform“, deren finanzielle Bestimmungen nicht einmal die Grundbedürfnisse vieler
Studierender decken und mutmaßlich verfassungswidrig sind. Für die Verbesserung
der sozialen Lage vieler Mitglieder unserer Statusgruppe tragen wir
Verantwortung, weshalb wir für dieses Anliegen weiter lobbyieren und grüne
Regierungsmitglieder in die Pflicht nehmen werden.
Konkret beschließt die Mitgliederversammlung:
1. Campusgrün versteht sich nicht als Wahlkampfvehikel für Bündnis 90/Die Grünen
und bleibt in Organisation und politischen Handlungen unabhängig. Der Verband
als solcher beteiligt sich nicht an der Kampagne für die Bundestagswahl und
fokussiert seine Bemühungen ausschließlich auf hochschulpolitische Belange.
2. Campusgrün setzt sich für basisdemokratische Entscheidungen auf sämtlichen
Beschlussebenen ein. Dabei erliegen wir keinem Personenkult und konzentrieren
uns auf konkrete Sachpolitik für die Gruppe der Studierenden.
3. Campusgrün priorisiert die Belange der Studierenden. Dabei bleibt die
Verringerung der finanziellen sowie sozialen Not eine unserer weitreichendsten
Aufgaben. Beschlüssen auch grüner Verantwortungsträger*innen, die sich im Kampf
gegen soziales Elend als nur unzureichend erweisen, stehen wir weiterhin
kritisch gegenüber. Wir bleiben weiter fest an der Seite von benachteiligten
Menschen.
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